Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dennis Trocha, Ethomatics.AI, Friedrichstraße 33, 74385 Pleidelsheim (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung und Prozessoptimierung.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen in den Bereichen:
- KI-Automatisierung und KI-Implementierung
- Geschäftsprozessoptimierung
- Beratung zu digitaler Transformation und Automatisierung
- Konzeption, Einrichtung und Betreuung von KI-gestützten Workflows und Systemen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung, nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere hat er die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite des Auftragnehmers, in Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der unbedingten Annahmeerklärung.
(3) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung in Textform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben des Auftragnehmers verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Maßgabe der im Angebot vereinbarten Modalitäten (z. B. nach Leistungserbringung, nach Meilensteinen oder in monatlichen Abschlägen).
(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Leistungserbringung und Fristen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Leistungstermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Ist der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Leistungserbringung durch Umstände gehindert, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Störungen der IT-Infrastruktur Dritter), verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.
(4) Ist der Auftragnehmer an der Leistungserbringung gehindert und liegen die Hinderungsgründe in der Sphäre des Auftraggebers (z. B. fehlende Mitwirkung, fehlende Daten oder Zugänge), bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
§ 6 Abnahme und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber hat jede vom Auftragnehmer gelieferte Teilleistung (Beratungsergebnisse, Konzepte, Konfigurationen, Dokumentationen u. Ä.) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu rügen.
(2) Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die jeweilige Teilleistung als abgenommen. Rechte wegen versteckter Mängel sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Fristverlängerung und gegebenenfalls auf Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwände.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Bei Verträgen ohne feste Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug gerät,
- eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend verletzt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Im Fall der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Einsatz von KI-Tools
(1) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen KI-gestützte Werkzeuge und automatisierte Verfahren (nachfolgend „KI-Tools") einsetzt. Dies umfasst insbesondere:
- Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen mittels KI
- Zusammenfassung und Auswertung von Besprechungen und Dokumenten
- Erstellung von Konzepten, Texten und Automatisierungen unter Einsatz von KI-Modellen
- Einrichtung und Konfiguration von KI-Agenten und Workflows
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass KI-Tools auf probabilistischen Modellen basieren und die Ergebnisse eine fachliche Prüfung durch den Auftragnehmer und/oder den Auftraggeber erfordern können. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit von KI-generierten Zwischenergebnissen, wohl aber für die Qualität des finalen, von ihm freigegebenen Arbeitsergebnisses.
(3) Soweit im Rahmen des KI-Einsatzes personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen gemäß § 12 dieser AGB sowie ggf. eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen aus seinem Verantwortungsbereich, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit unter Einsatz von KI-Tools verarbeitet werden, vorab in geeigneter Weise hierüber zu informieren.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit diese für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt sind.
(2) Methoden, Frameworks, Tools, Vorlagen und sonstiges Know-how des Auftragnehmers, das vor oder unabhängig vom Vertrag entwickelt wurde, verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber wird insoweit kein Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(3) Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet, es sei denn, die Weitergabe ist für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck erforderlich.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Kundendaten, Strategiepapiere und alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen allgemein bekannt geworden sind, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, soweit eine Partei zur Offenlegung gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Der Auftraggeber hat Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Schadensbegrenzung zu geben.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter Datenschutzerklärung dargestellt.
§ 13 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden zu nennen (Firmenname und Branche), sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
(2) Der Widerspruch kann jederzeit formlos erfolgen und wird unverzüglich berücksichtigt.
(3) Darüber hinausgehende Veröffentlichungen (z. B. Case Studies, Testimonials, detaillierte Projektbeschreibungen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigsburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.